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Covid-19-Testungen in Unternehmen

Allgemeine Informationen

Die Corona-Pandemie führt zu spürbaren Einschnitten in Beruf und Privatleben mit drastischen Folgen für die globale aber auch regionale Wirtschaft. Zur Bewältigung sollten hierbei als Ergänzung zu den PCR-Tests vorsorglich zertifizierte COVID-19-Schnelltests, insbesondere in den Sektoren Handwerk, Handel, Dienstleistung und Industrie durchgeführt werden. Mit den zur Verfügung stehenden Schnelltestungen ist es möglich Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen, um Strukturen in den Unternehmen der vorgenannten Sektoren weiterhin aufrechtzuerhalten. So kann zu einem sehr frühen Zeitpunkt möglichst allen jeweiligen Akteuren von Handwerk, Handel, Dienstleistung und Industrie, eine relative Klarheit über die jeweilige Situation in Hinblick auf Covid-19 verschafft werden.

In Kooperation mit dem DRK Kreisverband Altkreis-Meschede e.V. richtet das Deutsche Rote Kreuz Soziale Dienste Meschede gGmbH mobile Corona Testungen auf Basis zertifizierter Corona-Antigentests ein. Detaillierte Informationen finden Sie auch in unserem Konzept oder einer Kurzpräsentation.  

Unterschiede und Häufigkeiten der Testungen

Eine anlassbezogene Testung erfolgt zielgerichtet bei Verdacht auf Corona-Infektion und kann durch die Schnelltestung nachgewiesen werden, sodass eine direkte Weiterleitung an die zuständigen Regelsysteme unternommen werden muss. Wichtig: Bei anlassbezogenen Testungen ist aufgrund der Inkubationszeit dringend zu empfehlen, sich mindestens einer Folgetestung in einem 3- bis 4-tägigen Abstand zur Ersttestung zu unterziehen. Bei entsprechender Symptomatik sollte eine PCR-Testung erfolgen. 

Die Routine-Testung dient als vorsorglicher Check und als Sicherheit für die jeweiligen Akteure aus Industrie, Handwerk, Dienstleistung und Handel. In regelmäßigen Abständen können Personengruppen je nach Konzeption z. B. einmal wöchentlich getestet werden. Die zeitlichen Abstände der Testungen sollten an der Häufigkeit innerbetrieblicher und externer Kontakte festgemacht werden. Gegebenenfalls ist konkret festzulegen an welchen Tagen die jeweiligen Akteure getestet werden bzw. ist auf einen entsprechenden Plan zu verweisen (Teststrategie). Unabhängig von den Schnelltestungen sind die grundsätzlichen Regeln in der Corona-Pandemie weiterhin zu beachten. (Abstand halten / Händehygiene / Mund-Nasen-Schutz / Lüften)

Die Corona Schnelltestungen ersetzen nicht die PCR Testungen, die in den bestehenden Strukturen durchgeführt werden. Corona Testungen dienen vielmehr als vorsorgliche Unterstützung im bisherigen Geschehen und als ergänzendes Angebot.

Mobile Testung

Die Testung erfolgt durch zwei mobile Teams (bestehend aus jeweils bis zu 4 qualifizierten Personen), in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Altkreis-Meschede e.V., die mit einem geeigneten Einsatzfahrzeug die Häuslichkeit der zu testenden Unternehmen aufsuchen und dort die Abstriche durchführen. Die Fahrzeuge und die ehrenamtlichen Mitarbeiter werden durch den DRK Kreisverband Altkreis-Meschede e.V. gestellt. Die hauptamtlichen, examinierten Fachkräfte stellt die DRK Soziale Dienste Meschede gGmbH.

Unternehmen, die das obengenannte Angebot in Anspruch nehmen möchten, setzen sich mit der DRK Soziale Dienste Meschede gGmbH in Verbindung, um eine individuelle Teststrategie erstellen zu lassen. Diese Strategie dient als Handlungsleitfaden.

Anlassbezogene Testungen werden kurzfristig mit dem projektbeteiligten Unternehmen abgestimmt.

Mit dem projektbeteiligten Unternehmen wird für einen noch zu definierenden Zeitraum ein Vertrag abgeschlossen.

Die Kommunikation mit dem projektbeteiligten Unternehmen erfolgt mit der Geschäftsleitung der DRK Soziale Dienste Meschede gGmbH.

Kosten

Die Kosten für die Einsätze der Corona-Schnelltestungen sind wie folgt aufgeschlüsselt: 

Grundbetriebskosten für den Einsatz eines Teams250,-€ pro Einsatz bzw. Einsatztag
Kosten pro Corona-Schnelltest23,-€ pro Test

Bei gemeinnützigen und mildtätigen Unternehmen entfällt die Umsatzsteuer. Bei allen anderen Unternehmen wird die reguläre (zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden) Umsatzsteuer berechnet.