3-jährige Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann3-jährige Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Ausbildung Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Unterrichtszeiten

Montag bis Donnerstag8:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Die Ausbildung beginnt jährlich:

  • Standort Bad Fredeburg am 1. Oktober
  • Standort Meschede am 01. April

Der betriebliche und schulische Teil findet abwechselnd in Blöcken statt.

Bewerbungsverfahren

Für die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz an unserem Bildungsinstitut für Gesundheitsberufe reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:

  • Bewerbungsanschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • beglaubigte Kopie Ihres Schulabschlusszeugnisses
  • ggf. Nachweise über bereits abgeschlossene Ausbildungen, Berufstätigkeiten, Berufspraktika

Nach Erhalt Ihrer schriftlichen Unterlagen laden wir Sie zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch ein.

Die bisherigen Berufsausbildungen der Altenpflege, der Gesundheits-und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sind seit 2020 zu einer generalistischen Ausbildung mit dem Berufsabschluss "Pflegefachfrau" bzw. "Pflegefachmann" zusammengeführt worden. Damit werden die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen (im Krankenhaus, im Pflegeheim und ambulant in der eigenen Wohnung) befähigt. 

Nach dem Abschluss der generalistischen Ausbildung ist ein Wechsel innerhalb der pflegerischen Versorgungsbereiche möglich. Zudem ermöglichen zahlreiche Fort- und Weiterbildungen sowie verschiedene Pflegestudiengänge, die zum Teil auch ohne Abitur absolviert werden können, eine kontinuierliche Karriereentwicklung. Der Abschluss zur Pflegefachfrau und zum Pflegefachmann ist EU-weit anerkannt. 

Die Kampagne „Mach Karriere als Mensch“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert ausführlich über die Ausbildung, Perspektiven und vieles mehr.

 

Voraussetzungen

  • Mittlerer Schulabschluss (Klasse 10) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss
  • Hauptschulabschluss (Klasse 9) oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss zusammen mit dem Nachweis: 
    • einer zweijährigen, abgeschlossenen Berufsausbildung oder
    • einer einjährigen, abgeschlossenen Assistenz- oder Helferausbildung in der Pflege oder
    • einer bis zum 31.12.2019 begonnenen, erfolgreich abgeschlossenen einjährigen Ausbildung in der Krankenpflegehilfe oder Altenpflegehilfe oder    
    • eine nach dem Krankenpflegegesetz vom 04.06.1985 erteilten Erlaubnis des Krankenpflegerhelfers    bzw. –helferin
  • Sonstige zehnjährige allgemeine Schulbildung 

Um eine Ausbildung absolvieren zu können, muss ein Ausbildungsvertrag mit einer Einrichtung aus einem der Versorgungsbereiche stationäre oder ambulante Langzeitpflege, Altenpflege, stationäre Akutpflege (Krankenhaus) abgeschlossen werden. In diesem werden u.a. die Arbeitszeit, die Probezeit, der Urlaub und die Ausbildungsvergütung geregelt.

Bei Interesse wenden Sie sich gerne an einen unserer Kooperationspartner. Wenn Sie sich bereits für uns als Schule entschieden haben, helfen wir Ihnen gerne bei der Suche nach dem für Sie passenden Ausbildungsträger.